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Ressort Wirtschaft
Erschienen am 16.09.2009 00:00
Energie
Gaspreisurteil: Geld fließt noch lange nicht
Nachdem das Oberlandesgericht Jena frühere Preisklauseln aus zwei Gastarifen der Eon Thüringer Energie für ungültigerklärt hat, wird nun um Entschädigungen gestritten.
Von Jolf Schneider

Suhl - Die Gefahr lauerte bis vor wenigen Jahren im

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Am Gas scheiden sich die Geister. Vor allem, wenn es um die Bewertung des Preises für den Rohstoff geht. Foto: ari/Archiv
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Kleingedruckten. Dort hatte sich der größte Thüringer Energieversorger, die Eon Thüringer Energie AG, für seine beiden Gastarife Duravat und Maxivat von den Kunden das Recht auf einseitige Preisänderungen "nach billigem Ermessen" einräumen lassen. Im Gegenzug erhielten die Kunden für den Fall der Preiserhöhung ein Kündigungsrecht. Eine Preissenkung, zum Beispiel im Falle sinkender Gaspreise, sah die Klausel jedoch nicht vor.

Schon vor Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht entsprechende Klauseln kassiert. Darauf hin hatte auch die Verbraucherzentrale Thüringen gegen Eon geklagt. Mit Erfolg. Seit Ende August ist auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Jena rechtskräftig. "Die Preisänderungsklausel benachteiligt die Kunden der Beklagten (gemeint ist die Eon, Anmerkung der Redaktion) - wie das Landgericht richtig ausgeführt hat - entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie nur das Recht enthält, Erhöhungen des Gaspreises an ihre Kunden weiterzugeben, nicht aber die Verpflichtung, bei gesunkenen Bezugskosten den Preis zu senken", formulierten die Jenaer Richter zur Begründung ihres Urteils.

Nicht das letzte Urteil

Damit haben die Verbraucher die Gewissheit, dass solche Klauseln nicht mehr gültig sind. Die Eon hat auch längst reagiert und ihre neuen Tarife angepasst. Die Klausel findet sich nicht mehr im Vertragswerk. Stattdessen versucht das Unternehmen mittlerweile durch Festpreisangebote mit definierten Laufzeiten Planungssicherheit für den eigenen Geschäftsbetrieb zu erzielen.

Tatsache ist aber auch, dass das Unternehmen von der Einbahnstraße bei der Preisanpassung vor den Urteilen Gebrauch machte. Unter anderem waren die Preise im November 2005 um elf Prozent angehoben worden. Offen ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes, ob Kunden nun ein Recht auf Entschädigungen haben. Schließlich setzte der Energieversorger Preiserhöhungen durch, für die er eigentlich keine rechtliche Grundlage hatte. Denn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach dem Jenaer Urteil unwirksam gewesen.

Bei der Eon stellt man sich jedoch stur. Das Unternehmen wäre auf Grund der gestiegenen Beschaffungspreise aber auf jeden Fall zu einer Preiserhöhung gezwungen gewesen, erklärte ein Sprecher. Von Rückzahlungen wollte man bei der Eon in Erfurt nichts wissen.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale macht das Urteil fünf Preiserhöhungen unwirksam. Doch Geld fließt mit der Entscheidung noch nicht. Um dieses Ziel zu erreichen, sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Thüringen wohl weitere Klagen nötig. Ein erster Verbraucher soll auch schon in den Startlöchern stehen. Er will vom Gericht überprüfen lassen, ob Eon ihm nicht die auf Grundlage von Verträgen die nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen erhobenen Preiserhöhungen zurück zahlen muss. Sollte er Erfolg haben, käme auf das Unternehmen einiges zu. Denn dann müssten Gerichte klären, ob dieses eine Urteil für alle Eon-Kunden Gültigkeit besitzt. Eon versorgt nach eigenen Angaben rund 100 000 Kunden im Freistaat mit Gas.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Jena:

Dateiname : Urteil des Oberlandesgerichts
Dateigröße : 4,36 MBytes.
Datum : 15.09.2009 15:17
Download : Mit rechter Maustaste herunterladen (4,3 MB)
Urteil des Oberlandesgerichts
 
 

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