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Ressort Thüringen
Erschienen am 29.12.2009 00:00
Was sich mit dem Jahreswechsel ändert
Neuerungen 2010, Folge 1 | Verbraucher müssen einiges beachten.

Suhl - Zum neuen Jahr gibt es nicht nur die traditionellen guten Vorsätze. Die Bürger müssen sich auch auf eine Reihe von neuen

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Was sich alles mit dem Start ins Jahr 2010 im Guten wie im weniger Guten ändert, sollte der Verbraucher bzw. Steuerzahler auf dem Zettel haben.
Bild: dpa
Regeln, Gesetzen und Angeboten einstellen. Die wichtigsten stellen wir Ihnen an dieser Stelle vor. Sie gelten teils ab 1. Januar, teils ab einem späteren Zeitpunkt im Jahr.

Auto und Fahrrad

Die Zahl der Umweltzonen steigt bundesweit auf 40. Ab 1. Januar dürfen in die Innenstädte von Berlin und Hannover nur noch Autos mit grüner Feinstaubplakette fahren. In Bremen, Frankfurt und Neu-Ulm darf nur in die Innenstadt, wer eine gelbe oder grüne Plakette hat. Erstmalig richten Bonn, Freiburg, Heidelberg und Münster solche Sperrzonen ein. Umweltzonen gelten auch für auswärtige Fahrzeuge. In Berlin wird ein Verstoß jedoch erst ab Februar verfolgt. Plaketten gibt's bei Dekra, TÜV, Zulassungstellen und Werkstätten.

Die Abgasuntersuchung wird künftig zusammen mit der Hauptuntersuchung erledigt - die AU-Plakette am vorderen Nummernschild fällt weg.

Bei Fahrrädern erwartet der ADAC, dass im kommenden Jahr auch eine batteriebetriebene Beleuchtung (statt mit Dynamo) erlaubt sein wird. Wann, ist noch offen.

Handy und Fernsehen

Die Preise für Handy-Auslandsgespräche sinken im Sommer weiter - und fürs Internetsurfen übers Handy im Ausland wird der Preis auf 95,2 Cent pro Megabyte gedeckelt. Für Telefonate unter der Vorwahl 0180, "Service-Dienste" genannt, gilt ab März ebenfalls ein Maximalpreis.

Das hochauflösende Fernsehen (HDTV), das schärfere Bilder und einen kinoreifen Ton verspricht, wollen ARD und ZDF ab Mitte Februar - zu Beginn der Olympischen Winterspiele in Vancouver - einführen. Bei den Privatsendern Sat1, ProSieben und Kabel 1 gibt es HDTV schon ab Januar.

Strom und Gas

Viele Strom- und Gasversorger haben für nächstes Jahr steigende Preise angekündigt. Immerhin: Die Thüringer Gasversorger wollen die Preise bis zum Ende der Heizperiode stabil halten. Was danach passiert, ist noch offen.

In Neubauten und bei Sanierungen müssen ab Januar intelligente Stromzähler eingebaut werden, so dass der Verbrauch auch aus der Ferne elektronisch abgelesen werden kann. Ab Ende des Jahres sollen die Anbieter verpflichtet sein, einen Tarif für Strom anzubieten, der den Kunden hilft, ihren Verbrauch zu reduzieren.

Ab September darf der Handel herkömmliche Glühbirnen nur noch mit Stärken unter 75 Watt verkaufen.

Vom 7. Januar an darf der Stromverbrauch neuer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschaftsbetrieb (Stand-by-Modus) je nach Funktionsumfang 1 bis 2 Watt nicht überschreiten.

Geldanlage und Kredite

Als Lehre aus der Finanzkrise sollen Anleger künftig besser vor Falschberatung und deren Folgen geschützt werden. Banken müssen daher ab Januar den Kunden noch vor einem Vertragsabschluss ein Beratungsprotokoll aushändigen, in dem etwa die Wünsche des Kunden und die vorgeschlagenen Produkte festgehalten sind. Auch bei telefonischer Beratung haben Kunden Anspruch auf ein Protokoll. Bei einer Falschberatung verjähren Ansprüche künftig drei Jahre, nachdem ein Kunde von seinem Schaden erfahren hat.

Ab 11. Juni müssen Banken in der Werbung deutliche Angaben zum effektiven Jahreszins ihrer Verbraucherkredite machen.

Altenpflegeheime

Künftig werden Bewohner bei Verträgen mit Pflegeeinrichtungen besser geschützt. Die Alten- und Pflegeheime müssen ab Mai vor einem Vertragsabschluss schriftlich über ihre Leistungen und das Ergebnis der Qualitätsprüfung informieren. Vertragsnehmer können fristlos kündigen, wenn der Vertrag beim Abschluss nicht in schriftlicher Form vorgelegen hat oder die Informationen unverständlich sind.

Einkaufen und Essen

Im Internethandel wird die vierwöchige Widerrufs- und Rückgabefrist ab 11. Juni auf zwei Wochen verkürzt.

Lebensmittel mit bestimmten Azofarben müssen ab Juli einen Warnhinweis tragen. Die synthetischen Farbstoffe stehen im Verdacht, Allergien auszulösen und die Hyperaktivität von Kindern zu fördern.

In Supermärkten gibt es ab 1. Januar keine Käfig-Eier mehr. Bereits in den vergangenen Monaten hatte der Handel zum Großteil auf Eier aus artgerechter Haltung umgestellt.

Schlachtbetriebe und Metzgereien dürfen ab Januar nur noch mit EU-Zulassung schlachten. Es gelten verschärfte Vorschriften für Hygiene und Nachweise.

Solarien

Ab 1. März müssen Sonnenstudios mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro rechnen, wenn sie Jugendlichen unter 18 Jahren die Nutzung der Sonnenbank erlauben. Schon seit August dürfen Minderjährige sich nicht mehr unter künstlicher Sonne bräunen, bisher mussten die Studios aber nicht mit Bußgeldern rechnen. Die Vorschrift soll Jugendliche vor schädlicher UV-Strahlung schützen.

Steuerfreies Einkommen

Im neuen Jahr bleibt ein höherer Betrag vom Einkommen steuerfrei. Der sogenannte Grundfreibetrag steigt - 8004 Euro bleiben künftig ohne Staatsabgaben, nach Abzug von Werbungskosten und anderen Aufwendungen. Für Verheiratete fallen erst ab 16 009 Euro Einkommen Steuern an.

Der jährliche Kinderfreibetrag wird von 6024 auf 7008 Euro angehoben.

Auf den Betrag von 8004 Euro steigt auch der Grenzbetrag für die Einkünfte von Kindern. Sie dürfen also mehr verdienen, ohne dass dadurch Ansprüche verloren gehen.

Steuerklassenwahl

Berufstätige Eheleute können vom neuen Jahr an eine neue Steuerklassenkombination wählen und zwar IV-Faktor/IV-Faktor. Dann fließen nicht nur eventuelle Steuerfreibeträge von Beginn an in die Steuerberechnung ein. Der Splittingvorteil kommt bereits während des Jahres zur Geltung. Der Geringerverdienende bekommt also mehr netto ausbezahlt. Der Antrag erfolgt formlos gegen Vorlage beider Steuerkarten beim Finanzamt.

Abzug von Kassenbeiträgen

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind von 2010 an voll steuerlich absetzbar. Bislang war die Absetzbarkeit auf jährlich 1500 Euro (3000 Euro bei zusammen veranlagten Partnern) begrenzt. Allerdings sind damit nur Grundleistungen erfasst, Wahl- und Zusatztarife wie die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer können nicht von der Steuer abgezogen werden.

Künftig gilt für Arbeitnehmer eine Mindestgrenze von 1900 (bzw. 3800) Euro. In Wirklichkeit können sie die Kosten voll abziehen - in der Höhe, in der sie anfallen. Vier Prozent davon werden pauschal für die Lohnfortzahlung abgezogen, denn diese gilt nicht als Vorsorgeaufwendung. Keine Rolle spielt, ob man gesetzlich oder privat versichert ist.

Andere Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zu einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung oder die zur Arbeitslosenversicherung wurden im Gegenzug aus dem Katalog gestrichen. Sie sind nur noch dann absetzbar, wenn die jährlichen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung weniger als 1900 Euro betragen Für Selbstständige sind mindestens 2800 Euro absetzbar.

Abgeltungssteuer

Diese Steuer auf den Gewinn aus Anlage- und Spekulationsgeschäften wurde zwar bereits Anfang 2009 eingeführt. In der anstehenden Einkommensteuererklärung, die viele bis Ende Mai 2010 einreichen müssen, müssen sich Steuerzahler aber zum ersten Mal mit der Abgabe auseinandersetzen. Sie beträgt 25 Prozent plus Soli und Kirchensteuer und wird direkt von der Bank abgeführt.

Hotelübernachtungen

Der Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen in Hotels und Pensionen und auf Campingplätzen sinkt von derzeit 19 auf sieben Prozent. On die Beherbungsbetriebe diese Senkung auch an die Gäste weitergeben, ist allerdings offen.

Unterhaltszahlungen

Ab 2010 steigen die steuerlich absetzbaren Unterhaltszahlungen. Jährlich können bis zu 13 805 Euro der Unterhaltszahlungen an Ex-Gatten oder getrennt lebende Ehepartner beim Finanzamt geltend gemacht werden. Künftig dürfen auch die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt werden. Der Empfänger der Versicherungsbeiträge muss diese zwar versteuern, im Gegenzug erkennt das Finanzamt die Beiträge auch beim Zahlungsempfänger steuerlich an. Die Höchstsumme, die als Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige oder Lebensgefährten abgesetzt werden können, klettert auf künftig 8004 Euro.

Altersvorsorge

Berufstätige können mehr von ihren Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke und Rürup-Verträge von der Steuer absetzen. So steigt beispielsweise bei der Basis-Versicherung über sogenannte Rürup-Renten der steuerlich absetzbare Beitragsanteil von derzeit 68 auf 70 Prozent.

Erbschaften

Die Erbschaftssteuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder sinkt. Die Sätze in der Steuerklasse II werden von 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent abgesenkt. Dadurch werden insbesondere Übertragungen zwischen Geschwistern und Geschwisterkindern entlastet.

Unternehmensnachfolge

Ab Neujahr und dann ein Jahr rückwirkend bleiben 85 Prozent des übertragenen Betriebsvermögens steuerfrei, wenn der Nachfolger das Unternehmen fünf Jahre fortführt. In dieser Zeit darf die Lohnsumme nicht unter 440 Prozent der Ausgangssumme sinken. Das gesamte Betriebsvermögen bleibt steuerfrei, wenn die Erben den Betrieb sieben Jahre fortführen und 1000 Prozent der Ausgangslohnsumme erreichen. Das gilt nur für Betriebe über 20 Beschäftigten.

Abschreibungen

Unternehmer haben künftig für "geringwertige Wirtschaftsgüter" ein Wahlrecht der zwischen der neuen Sofortabschreibung aller Einkäufe bis 410 Euro und der bisherigen Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro. Der Pool wird über fünf Jahre mit jeweils 20 Prozent abgeschrieben.

Kindergeld
 
Das monatliche Kindergeld wird um 20 Euro erhöht. Für das erste und das zweite Kind gibt es damit vom kommenden Jahr an monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere je 215 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro.

Kurzarbeitergeld
 
Als Reaktion auf die anhaltende Wirtschaftskrise kann das Kurzarbeitergeld auch im kommenden Jahr deutlich länger als normalerweise üblich ausgezahlt werden. Die gesetzliche Bezugsdauer ist per Sonderregelung von sechs auf 18 Monate ausgedehnt worden. Die Verlängerung gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Für solche Betriebe, die schon 2009 begonnen haben, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Die für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde zu legenden pauschalisierten Nettoentgelte werden zum 1. Januar angepasst. Dann erhält ein Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent und die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz in einem Kalendermonat.

Beitragsbemessungsgrenzen
 
Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen, steigen. Für die Rentenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze um 100 Euro. In Ostdeutschland wird der beitragspflichtige Höchstbetrag dann bei 4650 Euro liegen. Für die Krankenversicherung gilt eine Grenze von 3750 Euro pro Monat.

Pflegeversicherungsleistungen
 
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden erneut angehoben. So steigen zum Beispiel die ambulanten Pflegesachleistungen in der Pflegestufe III von 1470 auf 1510 Euro monatlich. Für Kurzzeitpflege können in allen drei Pflegestufen künftig bis zu 1.510 statt bisher 1.470 Euro geltend gemacht werden.

Unfallversicherung
 
Arbeitgeber müssen der Unfallversicherung ab dem 1. Januar zwingend die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten melden. Ansonsten werden die Meldungen als fehlerhaft abgewiesen.

Künstlersozialversicherung
 
Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung wird von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt. Betroffen sind freiberuflich arbeitende Künstler, Journalisten und ähnliche Berufe.

 
 

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