„Verantwortliche beim Namen nennen“ lautet heute in Berlin ein Symposium der Arbeitsgruppe „Aufarbeitung und Recht“ der Europa-Universität Viadrina Frankfurt und dem Forschungsverbund SED-Staat der Freien Universität Berlin. Die stz sprach mit der Thüringer Stasibeauftragten Hildigund Neubert über das Thema Stasi-Klarnamen.
Die Fälle häufen sich: Wer ehemalige IMs beim Klarnamen nennt, muss mit Klagen rechnen. Wie der Wissenschaftler Dr. Joachim Heinrich, nachdem er im Internet eine Liste mit den IMs veröffentlicht hat, die in den achtziger Jahren auf die Umweltgruppe Erfurt angesetzt waren. Ein neues Problem bei der Aufarbeitung der DDR-Diktatur?
Das Thema ist nicht ganz neu. In prominenten Fällen wie Manfred Stolpe und Gregor Gysi haben sich die Betroffenen auch von Anfang an gerichtlich dagegen gewehrt, als IM bezeichnet zu werden. Insofern ist es nicht neu, aber es gibt eine neue Qualität. Insofern, dass zum Beispiel dieser IM Schubert auf der Website von Prof. Heinrich gar nicht bestreitet, inoffizieller Mitarbeiter gewesen zu sein, sondern er sagt: Es verletzt mein Persönlichkeitsrecht, dass in Bild und Wort meine Person immer noch damit in Verbindung gebracht wird. Es sei so lange her, dass diese negative Seite seiner persönlichen Vergangenheit nicht länger mit Klarnamen benannt werden dürfe.
Ist es so, dass hier Persönlichkeitsrechte greifen könnten?
Nein. Denn die inoffizielle Mitarbeit ist mit einer beruflichen Tätigkeit vergleichbar. Es war eine Tätigkeit, die für eine offizielle Stelle der DDR ausgeübt wurde. Wenn man nach seiner beruflichen Vergangenheit gefragt wird, kann man auch nicht verschweigen, dass man Direktor in der DDR war oder Klempner oder Metzger. Und deswegen kann man auch über die IM-Tätigkeit reden.
Sein Recht auf Resozialisierung gehe vor dem Recht der Öffentlichkeit auf Information, hatte ein ehemaliger IM argumentiert und die Superillu verklagt. Jetzt hat er vor dem Berliner Landgericht recht bekommen …
Die öffentliche Auseinandersetzung mit Geschichte ist nicht mit einem Strafprozess vergleichbar. Die inoffizielle Mitarbeit war zu keinem Zeitpunkt strafbar. Weder zu DDR-Zeiten, noch danach. Es geht hier vielmehr um die Abwägung von Verfassungsgütern: Persönlichkeitsschutz und Presse- und Meinungsfreiheit müssen gegeneinander abgewogen werden. Auch die Aufarbeitung der SED-Diktatur hat durch die Aufnahme in den Einigungsvertrag Verfassungsrang.
Andere IMs argumentieren mit dem Datenschutz …
Der Datenschutz bezieht sich auf alle Dinge, die persönlicher Natur sind. Deshalb darf die Stasiunterlagen-Behörde sämtliche Informationen, die ins Persönliche gehen – ob jemand verheiratet war, ob er Kinder hatte oder Rechtshänder war –, nicht mitteilen. Dieser Persönlichkeitsbereich ist geschützt, auch für ehemalige IMs. Das ist im Stasi-Unterlagengesetz geregelt. Aber bei der Auskunft durch die Bundesbeauftragte geht es nur um die quasi berufliche Tätigkeit für das MfS.
Die Rechtssprechung ist aber alles andere als einheitlich. Es gibt teils sehr skurrile Urteile. Woher kommt das? Was wurde versäumt?
Vielleicht hätte die Stasiunterlagen-Behörde von Anfang an in stärkerem Maße die eigene Deutungshoheit über das, was IMs sind und was nicht, verteidigen müssen. Da hat es in der Vergangenheit einige Unfälle gegeben, durch die Unklarheiten entstanden sind. Es kommt aber noch eine zweite Ursache hinzu: die Schwäche der bundesrepublikanischen Rechtssprechung den Tätern gegenüber. Es gibt eine Unschärfe, Täter auch tatsächlich Täter zu nennen. Sie mag noch aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg herrühren. Und so gab es lange Zeit in den Gerichtsurteilen den Begriff informeller Mitarbeiter. Aber ist gibt einen erheblichen Unterschied zwischen informell und inoffiziell. Denn die inoffizielle Mitarbeit bei der Stasi war eine durchaus förmliche. Es war mit Regeln und Formularen versehen, das Arbeitsverhältnis zwischen der Stasi und den Bürgern der DDR. Das ist lange Zeit unterschätzt worden, so dass man dies nicht gesehen hat. Und zweitens könnte zu dieser Unschärfe beigetragen haben, dass nicht nur das MfS Verfolgungsorgan war, sondern auch andere Gremien diese Verfolgung betrieben haben. Die Verwaltungen, die Schulen, Betriebe, Universitäten usw. So entsteht der Anschein der Willkür, wenn man nur die inoffiziellen Mitarbeiter belangt, und die, die in ihren zivilen Berufen Unrecht ausgeübt haben, nicht.
Ein Grund dafür, dass IMs von einst immer dreister juristisch gegen die Nennung ihrer Namen vorgehen und – wie im Fall Heinrich – selbst ihre damaligen Opfer verklagen?
Vielleicht spielt ein Gefühl der Benachteiligung eine Rolle. Ermutigend ist für sie sicher auch, dass die DDR von vielen Wissenschaftlern aus dem Westen immer mehr als strukturelles Unrecht beschrieben wird. Dadurch wird das Individuum Opfer der allgemeinen Umstände, die persönliche Verantwortung scheint sich aufzulösen. Das ist aber ein Grundprinzip von Diktaturen, das durch die friedliche Revolution überwunden wurde. Auch Diktaturen werden von Menschen mit Namen und Gesichtern gemacht. Um zu verstehen wie sie funktionieren, muss man wissen, wer auf welcher Seite stand.
War die Aufarbeitung zu einseitig auf das Stasi-Thema fixiert?
Es ist tatsächlich ein Fehler der frühen Aufarbeitung nach 1990 gewesen, dass man sich sehr auf die Stasi-Frage gestürzt hat. Das war auch eine Folge dessen, wie Medien funktionieren. Dabei ist es etwas untergegangen, dass es um die Herrschaft der SED ging und nicht um die Herrschaft von Staatssicherheitsoffizieren.
Was müsste stärker in den Fokus rücken?
Das wahre Leben im falschen System. Bei all dem Gewalt- und Angst-Potenzial, das die SED in der Gesellschaft aufbaute, ist es doch eine unglaubliche Leistung der Leute, dass die allermeisten anständig geblieben sind, sich bestimmten Systemzumutungen entzogen haben, nicht denunzierten und sich anbiederten und dafür auf viele Chancen verzichtet haben, die der SED-Staat seinen willigen Dienern bot. Die Aussage „ich musste ja“ haben sie hunderttausendfach widerlegt. Es ist wichtig zu verstehen, was Menschen die innere Kraft und Orientierung gibt, wenn die Umstände widrig und Angst einflößend werden. Das könnte ein Gewinn für heute sein.
Sie sind Stasi-Beauftragte. Müsste Ihr Auftrag nicht weiter gefasst werden Richtung SED- oder SED-Diktatur-Beauftragte?
Für eine Diktatur möchte ich mich ja nun nicht beauftragen lassen ... Die Staatssicherheit hat sich selbst als Instrument der SED verstanden. Als „Schild und Schwert der Partei“. Insofern ist auch jetzt schon die Frage nach der Staatssicherheit die Frage nach der ganzen DDR-Gesellschaft. Eine Bezeichnung zu finden, die die Hilfe für die Opfer ebenso umfasst wie das Erinnern für die Zukunft, wäre eine schöne Aufgabe für die Thüringer Dichter.
Der Fall Heinrich ist noch nicht entschieden?
Nein. Die Verhandlung findet am 18. März in München statt. Es ist schon auffällig, dass gerade ein IMB klagt. Die IMBs waren schließlich die Spitzenklasse der inoffiziellen Mitarbeiter, die auch direkt Aufträge ausgeführt haben. IMB Schubert/Gräser ist in dieser Erfurter Umweltgruppe und darüber hinaus sehr aktiv gewesen und dafür vom MfS auch reichlich bezahlt worden. Das ist wohl auch einer der Gründe, wieso er gar nicht erst versucht, seine Stasimitarbeit zu leugnen.
Interview: Georg Grünewald









