Schmalkalden/Suhl - Vier Chefärzte des Kreiskrankenhauses wurden wegen Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz mit Bußgeldern von jeweils 7500 Euro bestraft. Grundlagen des Bußgeldbescheides sind Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Ganz vereinfacht gesagt: Wer möchte schon von einem Arzt operiert werden, der mehr als 24 Stunden Dienst hinter sich hat?
Gegen die Bußgeldbescheide legten die Chefärzte Widerspruch ein. Am 2. Februar kam es zur ersten mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Suhl. Sozusagen als Pilot-Verfahren ging es um den Bußgeldbescheid gegen den Chefarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivtherapie. Der Mediziner selbst war nicht anwesend, er ließ sich von einem Meininger Anwalt vertreten.
Als Chefarzt ist er für den Einsatz der Ärzte und die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich. Anhand von Arbeitszeitnachweisen stellte die zuständige obere Landesbehörde, der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) für das erste Halbjahr 2007 fest, dass zum Beispiel nach einem 24-Stunden-Bereitschaftsdienst noch Rettungsdienst angehangen wurde. Der Bußgeldbescheid erging im April 2009.
Im Ermittlungsverfahren hatte der Arzt gesagt, dass diese Arbeitszeitregelungen für die Ärzte neu gewesen seien und ein Informationsdefizit bestanden habe. Vor dem Amtsgericht wies der Rechtsanwalt nun die Vorwürfe zurück und erklärte, es habe gar keine Arbeitszeitüberschreitungen gegeben. Denn die "Authentizität der Stundennachweise" werde bestritten. Es sei nicht nachvollziehbar, in welcher Art und Weise sie geführt wurden. Außerdem hätten die Chefärzte dem Verteidiger erklärt, dass die Ärzte mit den Einsätzen einverstanden gewesen seien. "Es wurde gern viel Geld verdient", so der Anwalt.
Er argumentierte weiter, dass das Kreiskrankenhaus nicht in einem strukturstarken Gebiet liege, der Versorgungsanspruch aber hoch sei. Im Übrigen meinte der Rechtsanwalt, was der Europäische Gerichtshof sage, komme beim Bundesgerichtshof nach 20 Jahren an, das dürfe man auch den Chefärzten zubilligen.
Dagegen hielt die zuständige obere Landesbehörde, denn schon im Jahr 2000 sei erkennbar gewesen, dass der Europäische Gerichtshof ärztliche Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit ansehe. Ein Beamter des TLAtV als Hauptzeuge, skizzierte die Geschichte der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes. Das entsprechende Gesetz des EuGH vom Jahr 2003 setzt die Bundesrepublik ab dem 1. Januar 2004 um. Um die notwendigen Veränderungen in den Klinikbetrieben zu realisieren, wurde von 2004 bis 2005 eine Übergangszeit gewährt und noch einmal bis 2006 verlängert. Dann musste "auch dem letzten Krankenhaus klar sein, dass grundsätzliche Änderungen des Arbeitszeitgesetzes eingetreten sind", so der Zeuge.
Es habe zu keinem Zeitpunkt ein Zweifel bestanden, dass es Arbeitszeitnachweise sind, die das KKH dem Landesbetrieb zusandte. Andere Belege habe es überhaupt nicht gegeben, äußerten Zeugen.
Darüber hinaus leistete die obere Landesbehörde vor Ort Hilfe, um die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen. Als ein Beispiel nannte der Zeuge, die Möglichkeit, die Arbeitszeitnachweise zu erklären. Gab es einen Notfall oder eine Operation dauerte länger als geplant, kann das anhand der umfangreichen Dokumentationen, die das Krankenhaus leisten muss, nachgewiesen werden. Solche Fälle seien sofort aus anderen Bußgeldverfahren herausgenommen worden, sagte der Zeuge. Im Verfahren gegen Chefärzte des KKH sei überhaupt nicht versucht worden, einzelne Fälle zu erklären.
Wie vom Leiter des TLAtV zu erfahren war, fielen von den 50 Thüringer Krankenhäusern elf auf, die Schwierigkeiten mit der Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes hatten. Gegen sieben, darunter das KKH Schmalkalden, kam es in der Folge zu Bußgeldverfahren. Hier sei der Behörde eine "gewisse Uneinsichtigkeit" aufgefallen. Inzwischen, so erklärte der Leiter des TLAtV seien diese Schwierigkeiten im KKH Schmalkalden überwunden.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 gebe es einen Tarifvertrag für Ärzte, stellte der Geschäftsführer im Zeugenstand fest. Gleichzeitig wurden in Zusammenarbeit mit der Landesbehörde Dienstplanmodelle für die 45 Ärzte des KKH erarbeitet. Die Verantwortung dafür, dass die Dienste dem Arbeitszeitgesetz entsprechen, habe der Chefarzt, so der Geschäftsführer.
Gerade der Chefarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivtherapie habe sich als "Allererster mit alternativen Modellen" der Dienstpläne und Arbeitszeiterfassung beschäftigt, schickte die Personalleiterin ihrer Zeugenaussage voraus. Inzwischen sei auf elektronische Zeiterfassung umgestellt worden. Was für Schwestern und Pfleger schon immer galt, sei bei Ärzten mit Überzeugungsarbeit verbunden gewesen. Mit dem elektronischen Dienstplan könnten nun keine Arbeitszeitüberschreitungen mehr vorkommen. Die Personalleiterin machte das Gericht auch darauf aufmerksam, dass im Tatzeitraum, dem 1. Halbjahr 2007, der Krankenhausneubau bezogen wurde. Für den Anästhesie-Chefarzt sei das eine besondere Herausforderung insofern gewesen, als zu den sieben Intensivbetten neu 13 interdisziplinäre Betten zu seiner Abteilung kamen. "Das Umziehen lief wie am Schnürchen, aber das Zusammenfinden war schwierig", resümierte die Zeugin.
Vor Gericht geht es am 16. Februar weiter.

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